Beweis 1 – Zusammenfassung der Belege, die das ritvik System für die Dauer des Bestehens der ISKCON bilden

Auf den Seiten zuvor haben wir gesehen, wie der große Guru-Betrug verübt wurde, in dem 11 Repräsentanten durch 11 „acharyas“ ersetzt wurden. Die von Srila Prabhupada unterzeichnete Anweisung vom 9. Juli beweist ohne Zweifel, dass er nur Repräsentanten (ritviks) ernannt hatte, deren einzige Funktion es war, Srila Prabhupada als Guru für ISKCON zu bewahren (mehr dazu auf Seite 4). Was für eine Ironie, dass eben diese Repräsentanten, die dafür sorgen sollten, dass Srila Prabhupada weiterhin als Guru tätig sein kann, nun von sich selbst behaupteten Gurus zu sein! Auf der nächsten Seite finden wir weitere Belege, die diesen Betrug bestätigen. Diese Belege beweisen, zusammen mit der Anweisung vom 9. Juli zweifelsfrei die Tatsache, dass nur ritviks für die Dauer des Bestehens der ISKCON autorisiert wurden und dass ihr Handeln als „Gurus“ tatsächlich schwerwiegender Betrug war.
- Die Anweisung vom 9. Juli, die 120 Tage vor Srila Prabhupadas Verscheiden an die gesamte ISKCON verschickt wurde, war die letzte Anordnung dazu, wie Einweihungen in der ISKCON von nun an (siehe Seite 4) durchgeführt werden sollten. Die Anweisung erklärt drei Mal, dass die zukünftig in ISKCON eingeweihten Personen allein Srila Prabhupadas Schüler sein werden. Auf der einen Seite wurde diese Anweisung nie aufgehoben oder durch eine andere ersetzt, und auf der anderen Seite auch kein festgesetzter Zeitraum genannt in der sie gültig ist. Daher legt sie das System fest, dem in ISKCON grundsätzlich gefolgt werden sollte.
- Die von Srila Prabhupadas Sekretär Tamal Krishna Goswami (er hat auch die Anweisung vom 9. Juli herausgegeben) ausgestellten Briefe, die der Anweisung vom 9. Juli folgten, bestätigen, dass es sich bei der Anweisung nicht um eine zeitlich begrenzte Anordnung handelte, die sich nur auf die letzten 120 Tage vor Srila Prabhupadas Verscheiden bezog, sondern um die Einführung eines dauerhaften Einweihungs-System für ISKCON:
Am 11. Juli schreibt Tamal Krishna Goswami an Kirtananda, einen der 11 Repräsentanten, der Neulinge in der ISKCON zu Srila Prabhupadas Schülern machen sollte:
„Ein Brief, der die Prozedur für zukünftige Einweihungen beschreibt, wurde an alle Tempelpräsidenten und GBC verschickt, den auch du bald erhalten solltest. Srila Prabhupada hat bis jetzt elf Repräsentanten ernannt, die neue Devotees in seinem Namen einweihen werden.“
In diesem Zitat sehen wir, dass das ritvik-System als „die Prozedur für zukünftige Einweihungen “beschrieben wird. Es wird nicht gesagt, dass dies die „jetzige“ oder die „momentane Prozedur“ ist, und auch nicht dass sie nur gültig ist, „bis die ritviks zu diksa-Gurus werden“.
Am 31. Juli schreibt Tamal Krishna Goswami an Hamsadutta, einen weiteren der 11 ernannten Repräsentanten. Er wiederholt eine Anordnung Srila Prabhupadas an diesen, die Srila Prabhupada Tamal Krishna Goswami bereits am 19. Juli diktiert hatte (Aufnahmen liegen vor):
„Du hast jetzt einen sehr guten Tätigkeitsbereich. Gestalte ihn nun und es wird ein großer Erfolg werden. Niemand wird dich dort stören. Richte dir deinen Tätigkeitsbereich ein und fahre fort ein ritvik zu werden und in meinem Namen zu handeln“
Srila Prabhupada sagt: „fahre fort ein ritvik zu werden“. Er sagt weder „fahre fort ein ritvik zu werden bis ich verscheide und werde dann ein einweihender Guru“ noch „fahre erst einmal fort ein ritvik zu werden“. Er sagt nur „fahre fort“. Tatsächlich hat Hamsadutta, auch wenn er einer der ersten 11 Guru-Betrüger war, inzwischen kapituliert, den Betrug zugegeben und gestanden nur als ritvik autorisiert worden zu sein.
- Am 14. November 1977 verlässt Srila Prabhupada diese Welt. Sein Testament wird somit wirksam.
Absatz 2 des Testaments legt fest:
„Das Verwaltungs- und Führungssystem wird fortgesetzt wie es jetzt ist und es besteht in keinster Weise Bedarf für Änderungen.“
Dies bedeutet, dass auch die Anweisung vom 9. Juli, in der der Ablauf von Einweihungen innerhalb der ISKCON festgelegt wurde, unverändert fortgesetzt werden muss.
Absatz 3 des Testaments gibt Anordnungen zum Auswahlprozess für zukünftige Geschäftsführer der ISKCON Vorzeigetempel in Indien, die errichtet wurden um Tausende Jahre zu halten, und besagt:
„Die hier festgelegten Geschäftsführer sind auf Lebenszeit ernannt. Sollte es zu einem Todesfall kommen oder sollte einer der genannten Geschäftsführer aus irgendeinem Grund seine Tätigkeit nicht mehr ausführen können, kann ein oder auch mehrere Nachfolger durch die verbleibenden Geschäftsführer ernannt werden. Vorausgesetzt, der neue Geschäftsführer ist mein eingeweihter Schüler und folgt strikt den von mir in meinen Büchern beschriebenen Regulierungen der Internationalen Gesellschaft für Krishna Bewusstsein und sofern nie weniger als drei (3) und nie mehr als fünf (5) Geschäftsführer gleichzeitig tätig sind.“
Hier wird gesagt, dass Geschäftsführer der ISKCON auch in den nächsten Tausenden von Jahren, nämlich so lange ISKCON existiert, nur „eingeweihte Schüler“ von Srila Prabhupada sein dürfen. Das kann offensichtlich nur dann geschehen, wenn Srila Prabhupada der Diksa-Guru der ISKCON bleibt, so lange ISKCON besteht. Nur auf diese Weise kann er auch in Zukunft weitere Schüler einweihen, so dass es stets eine Anzahl von eingeweihten Schülern geben würde, von denen gegebenenfalls welche zu Geschäftsführern ernannt werden könnten.
- Auf der nächsten Seite sehen wir außerdem 3 Stellen in Srila Prabhupadas Büchern, an denen das spezifische Einweihungssystem der ISKCON erwähnt wird. In diesen Zitaten erklärt Srila Prabhupada das System, dass zur Zeit in der das Buch geschrieben wurde – also zu der Zeit als Srila Prabhupada gegenwärtig war – praktiziert wurde. Dieses System hatte zwei Merkmale – ein Anwärter wurde vom Tempelpräsidenten zur Einweihung vorgeschlagen und wurde dann automatisch zu einem eingeweihten Schüler von Srila Prabhupada. Srila Prabhupada sagt hier nicht, das von ihm beschriebene System gelte nur so lange er auf diesem Planeten ist. Da er auch keine gesonderten Bücher für ISKCON geschrieben hat, die NACH seinem Verscheiden Wirksamkeit haben, muss das was in den vorliegenden Büchern zur Führung der ISKCON steht für die gesamte Dauer der Existenz ISKCONs gültig sein. Denn genau dies ist die Geltungsdauer dieser Bücher. Srila Prabhupada lehrte uns auch nicht, dass das beschriebene System bald beendet werden würde und dass aufgrund seines Verscheidens ein neues System angewandt werden müsse. Infolgedessen sollte das während Srila Prabhupadas Anwesenheit angewandte Einweihungssystem ohne jegliche Veränderungen für die Dauer des Bestehens der ISKCON verwendet werden. Sonst hätte er etwas geschrieben, dass z.B. besagt „zur Zeit ist dies das System in der ISKCON … aber nach meinem Verscheiden muss ein neues System eingeführt werden.“ Da dies nicht so ist, ist und bleibt das was in diesen „Gesetzesbüchern“ für die ISKCON steht, auch grundsätzlich Gesetz für die ISKCON.
Wir haben also direkte, eindeutige und nicht widerlegbare Belege aus Srila Prabhupadas Büchern und seinen unterzeichneten Anweisungen die beweisen, dass das von Srila Prabhupada während seiner Anwesenheit eingeführte Einweihungssystem für die gesamte Existenzdauer der ISKCON eingeführt wurde.